Dec
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sätze
ich nehme mal das stöckchen von amade.ch auf. und dies, obwohl der fünfte satz auf s. 56 des vor mir liegenden buches wohl der langweiligste ist, den man sich denken kann:
“Die Auflösung beeinflusst die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Gesellschafter sowohl in materieller, wie in personeller Hinsicht.”
Leider liegt vor mir eben gerade der Basler Kommentar zum Obligationenrecht II. der satz entstammt der kommentierung von Art. 547 OR (auflösung der einfachen gesellschaft) und wurde von daniel staehelin zu (dünnem) papier gebracht.